Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises
Unterschrift der/des Vollmachtgebers/in
Hiermit bevollmächtige ich,
beantragten Personalausweis mit der Nummer
Daten der/des Bevollmächtigten - bitte ausfüllen
Weitere Erklärungen zur Abholung des Personalausweises
Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefes (§ 13 PAuswG)
Mir wurde der Brief der PIN, der PUK und dem Sperrkennwort zum elektronischen Identitätsnachweis vom Ausweishersteller (Bundesdruckerei Berlin) zugesandt.
Wird der PIN-Brief der Personalausweisbehörde zugesandt, ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers in der Personalausweisbehörde erforderlich. Eine Aushändigung des Personalausweises an Dritte mit Vollmacht ist in diesem Fall nicht möglich.
Vermerke der Ausweisbehörde - wird von der Ausweisbehörde ausgefüllt:
Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefes im Ausweisregister vermerkt.
Erklärung zur Nutzung der eID im Ausweisregister vermerkt.
Unterschrift der/des Sachbearbeiters/in
Sofern Ihnen der PIN-Brief nicht zugegangen ist, ist eine Abholung durch eine/n Bevollmächtigte/n grundsätzlich nicht möglich, da in diesem Fall bei der Abholung zwingend die PIN zu ändern ist und dies nicht durch eine/n Bevollmächtigte/n möglich ist.
(1) Nur zu beachten, wenn der PIN-Brief nicht zugegangen ist:
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet
(Bitte unbedingt ausfüllen, da sonst eine Aushändigung des Personalausweises nicht möglich ist.)