Stadt Ludwigshafen am Rhein
Steuerverwaltung
- Zweitwohnungsteuer -
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen
Erklärung zur Zweitwohnungsteuer
Anschrift der Hauptwohnung
Anschrift der Nebenwohnung für die die Steuererklärung abgegeben wird
Bekanntgabeanschrift
Der Schriftverkehr, insbesondere der Steuerbescheid soll versandt werden an die
Anschrift der Hauptwohnung
Anschrift der Nebenwohnung
(gegebenenfalls auch Zustellvertreter bzw. Zustellungsvollmacht beifügen)
1. Allgemeine Angaben
2. Steuerpflicht
Die Nebenwohnung ist / war
für mich Nebenwohnung im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Ludwigshafen
für mich keine (steuerpflichtige) Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung (bitte erläutern Sie dies auf einem gesonderten Blatt und fügen Sie entsprechende Nachweise hinzu).
Name des Kreditinstituts *
für mich keine steuerpflichtige Zweitwohnung, da es sich bei der Wohnung in Ludwigshafen um mein (ehemaliges) Kinderzimmer handelt. Mir steht dort keine abgeschlossene Wohneinheit (mit eigener Küche / Bad) zur Verfügung und ich bin nicht (Mit-) Eigentümer*in der Wohnung.
Ich versichere, dass ich die Angaben in dieser Steuererklärung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.
3. Besteuerungsgrundlagen
Die Zweitwohnung ist/war Gegenstand eines Mietvertrages (bitte fügen Sie eine Kopie des Mietvertrages bei).
Die Nettokaltmiete für den ersten vollen Monat des Ermittlungszeitraums betrug in vollen Euro:
Sofern eine Warmmiete vereinbart ist/war, bitte Aufteilung in Miet- und Nebenkosten beifügen; vgl. hierzu auch § 5 der Zweitwohnungsteuersatzung.
Ich bin alleiniger Mieter
Ich bin gemeinsamer Mieter mit
weiteren Personen (bitte Belege beifügen)
Die Zweitwohnung ist Eigentum oder wird unentgeltlich/verbilligt zur Nutzung überlassen
Ich bin alleiniger Eigentümer
Ich bin gemeinsamer Eigentümer mit
weiteren Personen (bitte Belege beifügen, z.B.
Kaufvertrag, Grundbuchauszug)
Die Wohnung wird mir unentgeltlich bzw. verbilligt überlassen
Die Wohnung befindet sich in einem
(keine Zentralheizung, Bad nicht gefliest)
(Zentralheizung, Bad gefliest, isolierverglast, ggfs. kl. Balkon)
(hochwertige Fußbodenbeläge, Fußbodenheizung)
Ich bin alleiniger Nutzer der Zweitwohnung
Ich bin gemeinsamer Nutzer der Zweitwohnung mit
Die Wohnfläche der gesamten Wohnung beträgt:
Die Fläche der gemeinschaftlich genutzten Räume beträgt:
Die Fläche der von mir allein genutzten Räume beträgt:
Bitte Nachweise über die Flächen jeweils beifügen
Mein Mietanteil (Nettokaltmiete) beträgt:
(Bitte Belege beifügen oder Namen nennen)
Nach § 5 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer wird die ortsübliche Miete von der Stadt Ludwigshafen in Anlehnung an die Nettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird.