Stadt Ludwigshafen am Rhein
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Unterhaltung vereinseigener Sportstätten
Abgesendet von:
Verein *
Name Antragssteller *
Straße *
PLZ *
Telefon
Sport
Europaplatz 1
67063 Ludwigshafen
Name des 1. Vorsitzenden *
Vorname *
Straße des Vereinssitzes
PLZ
Ort
Telefon der Geschäftsstelle
E-Mail des Vereins *
Mitglied im Ludwigs-
hafener Sportverband? *
Hausnummer
Haus-Nr. *
Ort *
Vereinsinformationen
E-Mail
Telefax:   0621 504-2258
Telefon:   0621 504-3318
gemäß Ziffer 4 der Richtlinien zur Förderung der Ludwigshafener Sportvereine - Sportförderrichtlinien -
Mindestmitgliedsbeitrag nach Ziffer 1.6 der Richtlinien für die Sportförderung festgesetzt? *
ja
nein
ja
nein
Die Antragsfrist endet zum 31. März eines jeden Jahres!
Name des Kreditinstituts *
Kontoinhaber/in *
IBAN *
BIC
Bankverbindung
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet
II.  Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen des Antragstellers
Wir erklären uns mit nachfolgenden Verwendungsbedingungen einverstanden:

a) Die zur Verfügung gestellten Mittel dürfen nur für den Zweck Verwendung finden, für den sie bewilligt wurden.

b) Die Zuwendung ist zurückzuzahlen, wenn sie für einen anderen Zweck als den angegebenen Verwendung findet.

c) Die Verwendung der Zuwendung soll innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushalts- und Wirtschaftsjahres nachgewiesen werden. Das Formular "Verwendungsnachweis" erhalten Sie mit dem Zuwendungsbescheid.

Kurze Beschreibung der Unterhaltungsmaßnahmen *
I. Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Der Haushalts- oder Wirtschaftsplan des Jahres, in dem die Zuwendung erwartet wird. Bei Fehlen eines

Wirtschafts- oder Haushaltsplanes ist eine vergleichbare Aufstellung mit Angabe aller Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres und Aussagen über Vermögen und Schulden des Vorjahres vorzulegen.

Hinweis: Sollte bereits ein Antrag auf Unterhaltung vereinseigener Anlagen dem Bereich Sport vorliegen, so sind die unter I. geforderten Unterlagen nicht mehr beizufügen.

Anlagen (hier können Sie relevante Unterlagen hochladen)
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III.  Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zuwendung
Die Sportanlagen sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert
Falls nein, kurze Beschreibung der Veränderung*
F067-2016-01
Seite 1 von 1
Datum
Einverständnis
Ich habe die Erklärung zum Datenschutz gelesen und stimme der Verarbeitung der Daten ausdrücklich zu
a) Die Sportanlage ist im Eigentum oder im Besitz des Vereins. Zumindest liegt ein langfristiger Pachtvertrag vor
    und die Unterhaltung und Pflege der Sportanlage obliegt dem Verein.

b) Die Sportanlagen liegen im Ludwigshafener Stadtgebiet und die Mehrheit der Vereinsmitglieder sind Ludwigs-
hafener Einwohner. Vereine, die wegen fehlender Möglichkeiten ihre Sporteinrichtungen außerhalb des Stadtgebietes
betreiben, erhalten ebenfalls Zuwendungen, wenn die Mehrheit der Mitglieder in Ludwigshafen am Rhein wohnt.

c) Der Verein vorwiegend dem Amateursport dient.

d) Die Sportstätten in Aufbau, Größe und Einrichtungen den Wettkampfbestimmungen des betreffenden
   Fachverbandes entsprechen.

e) Die Sportstätte sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.

f) Der Verein unter Berücksichtigung seines Eigenbedarfs seine Sportstätten für städtische  Veranstaltungen, den Schulsport und anderen Sportvereinen zur Verfügung stellt.

g) Aus einer ständigen und teilweisen Weitervermietung keine Einnahmen erzielt werden

h) Die Sportanlagen nicht anderweitig verpachtet sind
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