Stadt Ludwigshafen am Rhein
Bürgerbüro
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet
Gültigkeit bis höchstens 12. Lebensjahr! (auch Verlängerung Kinderreisepass)
Die Ausweisbehörde übernimmt keine Gewähr für die Einreisebestimmungen anderer Länder!
Hiermit erklären wir unser Einverständnis für die Ausstellung eines Kinderreisepasses für
Erste sorgeberechtigte Person
Zweite sorgeberechtigte Person
Unterschrift der ersten sorgeberechtigten Person
- Erstantrag: 13,00 Euro
- Aktualisierung/Verlängerung: 6,00 Euro
- 1 aktuelles Lichtbild, das den Anforderungen für Reisepass entsprechen muss
- Reisepass/Bundespersonalausweis, bei Erstausstellung Abstammungsurkunde mitbringen
Bei Beantragung eines Kinderreisepasses werden die Unterschriften und Ausweisdokumente von beiden sorgeberechtigten Elternteilen benötigt. Bei Alleinerziehenden ist das rechtsgültige Sorgerechtsurteil bzw. bei Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, eine Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben worden ist, vorzulegen.
Von der Behörde auszufüllen:
Es wurden folgende Dokumente vorgelegt:
Nr.: _______________________
ausgestellt am: _________________
von: _____________________________________________
gültig bis: _________________
erhalten am ____________________
Unterschrift der zweiten sorgeberechtigten Person
Zur Beantragung muss das Kind persönlich anwesend sein