Stadt Ludwigshafen am Rhein
Straßenverkehr
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen
Eingangsstempel
Ärztliche Bescheinigung / Anordnung
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Ort
Aufgrund des Untersuchungsergebnisses wird bescheinigt, dass
Unterschrift und Stempel des Arztes
Datum
Name
Vorname
Straße, Hausnummer
PLZ
Wohnort
Telefon
Fax
E-Mail
Geburtsdatum
aus gesundheitlichen Gründen von der
Hinweis für den Arzt:
Eine solche Bescheinigung ist nur bei konkret begründeten gesundheitlichen Einschränkungen zu erteilen. Sh. Blatt 2.
für 1 Jahr zu befreien ist.
Servicecenter: 115
Abgesendet von:
Familienname
Vorname(n)
Straße
PLZ
Telefon
Haus-Nr.
Ort
E-Mail
E-Mail: verkehrsangelegenheiten@ludwigshafen.de
Tel:  0621 504-3750
F024_20230522
Achtung: Antrag 3 Wochen vorher stellen!
Es wird darauf hingewiesen, dass beim Vorliegen einer Krankheit, die eine Befreiung von der Gurtanlege- bzw.
Schutzhelmtragepflicht erforderlich macht, auch die Fahrtauglichkeit des Antragstellers geprüft werden kann.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie überprüfen, ob es nicht möglich ist, in Ihrem Fahrzeug z.B. einen
Hosenträgergurt, eine Gurtverlängerung, eine Gurtbrücke oder ein Gurtpolster zu montieren (im
Autozubehörhandel oder in der Apotheke erhältlich )
Hinweis für den Antragsteller (Gurtbefreiung):
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Ort
Zur Kenntnis genommen: Unterschrift des Arztes
Datum
Die Befreiung von der Schutzhelmtragepflicht ist nur zulässig, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus
gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Die v. g. Voraussetzungen gesundheitlicher Art sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Hierbei ist
folgendes zu beachten:

Eine ärztliche Bescheinigung über die Voraussetzung zur Befreiung der Gurtanlege- oder Schutzhelmtragepflicht
muss ausdrücklich bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw.
Helmtragepflicht befreit werden muss. Die Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen.

Es muss ausdrücklich klargestellt sein, dass die angegebenen Hinderungsgründe nicht durch geeignete
Maßnahmen beseitigt werden können (z. B. Spezialanfertigungen der Gurte oder Schutzhelme).

Aus der ärztlichen Bescheinigung muss hervorgehen, wie lange der Hinderungsgrund voraussichtlich dauern wird,
da die Ausnahmegenehmigung auf die voraussichtliche Dauer des Hinderungsgrundes, längstens jedoch ein Jahr,
befristet wird.

Eine unbefristete Ausnahmegenehmigung ist nur dort möglich, wo es sich um einen attestierten
nichtbesserungsfähigen Zustand handelt.

Es wird darauf hingewiesen, dass beim Vorliegen einer Krankheit, die eine Befreiung von der Gurtanlege- bzw.
Schutzhelmtragepflicht nicht nur kurzfristig rechtfertigt, auch die Fahrtauglichkeit des Antragstellers geprüft werden
kann.
Gemäß § 21 a der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Anlegen von vorgeschriebenen Sicherheitsgurten und
das Tragen von Schutzhelmen Pflicht.

Von dieser Pflicht können Personen im Ausnahmewege befreit werden. Eine Ausnahmegenehmigung ist jedoch
nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Merkblatt für Anträge auf Ausnahmegenehmigung
von der Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht
A. Voraussetzungen zur Befreiung von der Gurtanlegepflicht :
Die Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist nur zulässig, wenn

- das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder
- die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt, oder
- bei Körpergrößen über 150 cm infolge der Anbringungshöhe der Gurtverankerungen der Schutzzweck der
angelegten Sicherheitsgurte nicht erreicht werden kann.
B. Voraussetzungen zur Befreiung von der Schutzhelmtragepflicht:
Die Ausnahmegenehmigung kann jederzeit widerrufen werden.
Ärzte, die eine Bescheinigung zur Befreiung der Gurtanlege- und Helmtragepflicht ausstellen, müssen sich
der Tatsache bewusst sein, dass sie durch spätere Haftpflichtansprüche der Verletzten oder Dritten unter
Umständen regresspflichtig werden.