Für die Trinkwassermenge, welche Sie im Garten nachweislich verregnen, können Sie sich von der Schmutzwassergebühr befreien lassen. Pro Kubikmeter können durch den Einbau eines Zählers 1,40 Euro eingespart werden. Ihre Einsparungen können Sie der jährlichen TWL-Rechnung unter „Gartenverbrauch" entnehmen.
Für die Befüllung von Poolanlagen darf das Frischwasser nicht über den Gartenwasserzähler laufen, da es sich hierbei um Schmutzwasser handelt, welches über den Schmutzwasserkanal zu entsorgen ist.
Für die Neumontage und den Wechsel des Gartenwasserzählers und den damit verbundenen Kosten ist der Eigentümer selbstverantwortlich. Der Gartenwasserzähler muss für den Ableser einfach erreichbar sein. Es darf nur ein Hauseigentümer an einer Leitung angeschlossen sein. Nach DIN 1988 muss die Einrichtung mit einem Rückflussverhinderer fest installiert werden. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass der Zähler und die Leitungsteile frostfrei zu installieren sind. Sollte dies nicht möglich sein denken Sie bitte daran, Ihre Anlage mit einer Entleerung zu versehen.
Zapfhahnzähler können in begründeten Einzelfällen ebenfalls durch den WBL anerkannt werden.
Der Gartenwasserzähler muss ein aktuelles Eichdatum (üblicherweise 6 Jahre) vorweisen. Bei Fristüberschreitung ist ein neuer Zähler einzubauen.
Es werden nur Zähler anerkannt, die in Fließrichtung eingebaut werden (siehe Pfeil am Zähler).
Bitte beachten Sie, dass erst ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Anmeldung bei der Stadt Ludwigshafen die Zählerstände bei der Berechnung Ihrer Schmutzwassergebühr berücksichtigt werden können. Ebenfalls können Zählerstände von nicht geeichten Gartenwasserzählern oder mit abgelaufenem Eichdatum nicht berücksichtigt werden.
Bitte melden Sie uns deshalb immer umgehend eine Neuinstallation, einen Zählerwechsel und auch eine Abmeldung Ihres Zählers über die oben genannten Kontaktdaten.
Bitte legen Sie dem Antrag ein aktuelles Foto Ihres Wasserzählers bei. Die Zählernummer, der aktuelle Zählerstand
und die Eichplakette mit Eichdatum müssen deutlich erkennbar sein.