Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- zur Vorlage bei der Meldebehörde -
Angaben zum Wohnungsgeber:
Familienname, Vorname bzw. Bezeichnung der juristischen Person
Angaben zum Eigentümer der Wohnung:
(nur auszufüllen, wenn dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist oder die Immobilie vom Eigentümer selbst bezogen wird)
Die Wohnungsgeberbestätigung erfolgt als Eigenerklärung (Bezug durch Eigentümer)
Hiermit wird ein Einzug zu folgendem Datum bestätigt:
Der Einzug bezieht sich auf folgende Wohnung:
Zusatzangaben (z. B. Wohnungsnummer, Wohnungs-ID)
Folgende Person/en ist/sind in die angegebene Wohnung eingezogen:
Datum, Unterschrift des Wohnungsgebers oder des Wohnungseigentümers (nur bei Eigennutzung)
Angaben zu der vom Wohnungsgeber beauftragten Person:
Datum, Unterschrift der vom Wohnungsgeber beauftragten Person
Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung
weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50000
Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Einzugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Einzugs können als
Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Familienname, Vorname bzw. Bezeichnung der juristischen Person
Straße, Haus-Nr. (freiwillige Angaben)
PLZ (freiwillige Angaben)
Ort (freiwillige Angaben)
Familienname, Vorname bzw. Bezeichnung der juristischen Person
1) Gegebenenfalls weitere Eigentümer unten eintragen
2) Gegebenenfalls weitere Personen unten eintragen
Angaben zu weiteren Eigentümern der Wohnung:
Familienname, Vorname bzw. Bezeichnung der juristischen Person
Straße, Haus-Nr. (freiwillige Angaben)
Familienname, Vorname bzw. Bezeichnung der juristischen Person
Straße, Haus-Nr. (freiwillige Angaben)
Familienname, Vorname bzw. Bezeichnung der juristischen Person
Straße, Haus-Nr. (freiwillige Angaben)