Tel: 0621 504-3914, -3915, -2791
Name und Vorname des Kindes
Sehr geehrte Sachbearbeitung,
Die Angaben werden für die letzten 12 Monate bzw. ab Beginn des Arbeitsverhältnisses benötigt.
Für eine rechtzeitige und vollständige Beantwortung binnen 3 Wochen bedanken wir uns. Durch die erbetene, sorgfältige Beantwortung Ihrer Fragen tragen Sie zum zweckdienlichen Einsatz öffentlicher Mittel bei.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
(4) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Träger der Sozialhilfe über die Art und Dauer der Beschäftigung, die Arbeitsstätte und das Arbeitsentgelt der bei ihm beschäftigten Leistungsberechtigten, Unterhaltspflichtigen und deren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner sowie Kostenersatzpflichtigen Auskunft zu geben, soweit die Durchführung dieses Buches es erfordert.
(6) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Auskünfte nach den Absätzen 2, 3 Satz 1 und Absatz 4 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
§ 117 Abs. 4 und 6 SGB XII hat folgenden Wortlaut
Hinweise zur Anfrage über den Arbeitsverdienst nach § 117 Abs. 4 SGB XII:
1. Nach § 117 Abs. 4 SGB XII ist der Arbeitgeber verpflichtet, die dort aufgeführten Auskünfte wahrheitsgemäß, vollständig und fristgerecht zu erteilen. Mit diesem Schreiben werden Sie als Arbeitgeber gebeten, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Wir gehen davon aus, dass Sie innerhalb angemessener Frist unsere Bitte erfüllen.
2. Sollte dies wider Erwarten nicht geschehen, müßten wir eine förmliche Verfügung (Auskunftsverlangen) erlassen, die mit den Mitteln des Verwaltungszwanges durchgesetzt werden kann. Unabhängig davon könnte nach § 117 Abs. 6 SGB XII ein Ordnungswidrigkeitstatbestand erfüllt sein, der mit einer Geldbuße belegt werden kann.
wir bitten Sie, für die nachstehend genannte Person die beiliegende Bescheinigung über Arbeitsverdienst sorgfältig auszufüllen und an uns zurückzusenden. Rechtliche Grundlage für Ihre Auskunft bildet § 117 Abs. 4 und 6 des Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).
Stadt Ludwigshafen am Rhein, Postfach 21 12 25, 67012 Ludwigshafen
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Kindertagesstätten
Westendstraße 17
67059 Ludwigshafen
Tel: 0621 504-3914, -3915, -2791
Name und Anschrift des neuen Arbeitgebers
Der Arbeitnehmer hat innerhalb des genannten Zeitraumes vom
folgende Bezüge erhalten (einschließlich umgelegtes 13. usw. Monatsgehalt, Mehrarbeitszuschläge, Krankengeld-
zuschuss, Prämien, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld o.ä., Provisionen, Zuwendungen oder Zulagen jeder Art, jedoch ohne Kindergeld):
Nettoeinkommen
(ohne vermögenswirksame Leistungen AG-Anteil)
Bruttoeinkommen
(ohne vermögenswirksame Leistungen AG-Anteil)
Bitte füllen Sie Brutto und Netto aus
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert.