Unterschrift des Empfangsberechtigten
Erklärung zum Empfangsberechtigten für ein Ausfuhrkennzeichen
Hinweise aus §46 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV):
Als Empfangsberechtigter nach § 46 Abs. 2 FZV werden Ihnen stellvertretend für den Halter behördliche Mitteilungen, Ladungen und Zustellungen (auch der Polizei und des Gerichts) bekannt gegeben oder zugestellt. Sie müssen die Post unverzüglich an den Halter des Fahrzeuges bzw. des Kurzzeitkennzeichens weiterleiten. Die Halterhaftung bleibt unberührt. Die Zustellung beim Empfangsberechtigten muß sich der Halter zurechnen lassen.
Name oder Bezeichnung des Unternehmens / der Behörde *
Vorname *, sofern kein Unternehmen / Behörde
Daten des Empfangsberechtigten (whft. in LU oder persönl. anwesend)
Ich bin damit einverstanden,
nach §46 Abs. 2 S.2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zu sein für
Name oder Bezeichnung des Unternehmens / der Behörde *
Vorname, sofern kein Unternehmen / Behörde
Daten des Halters (Ich versichere, dass kein Wohnsitz in Deutschland besteht)
Fahrzeugklasse (ZB-Teil I Feld J)
Art des Aufbaus (ZB-Teil I Feld 4)
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (ZB-Teil I Feld E) *
Fahrzeughersteller (ZB-Teil I Feld 2.1)
Gleichzeitig bevollmächtige ich als Fahrzeughalter die oben genannte Person, Empfangsberechtigter zu sein
* Pflichtfelder: siehe Datenschutzhinweis
Datenschutzhinweis: Pflichtfelder sind mit einem ( * ) gekennzeichnet. Die nicht als Pflichtfelder gekennzeichneten Felder betreffen Daten, deren Angabe freiwillig ist. Ein Fehlen dieser Daten führt nicht dazu, dass der Antrag nicht bearbeitet oder aus diesem Grund abgelehnt wird. Jedoch wird die Sachbearbeitung erleichtert bei Rückfragen usw.