Anzeige der sicherheitsrelevanten Daten
Tel: 0621 504-3391/-3372/-3353
Grünflächen und Friedhöfe
Bliesstraße 10
67059 Ludwigshafen
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL)
Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Unterschrift der/des Nutzungsberechtigten
Unterschrift des Dienstleistungserbringers
Längstes Einfassungsteil mit der kleinsten Dicke
Wird kein Einzelfundament (z.B. Pfahlgründung) ver-
wendet, sind die sicherheitsrelevanten Darstellungen, Abmessungen und Materialangaben auf einem bei-
gefügten Blatt darzustellen.
Skizze der Gründung zur Aufnahme des Kippmomentes mit Abmessungen, Materialangaben, Bewehrungen und Befestigungsmitteln
Abgesendet von: (Dienstleistungserbringer)
Vorname(n) bzw. Ansprechpartner
Unterschrift des Dienstleistungserbringers
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Grünflächen und Friedhöfe
Bliesstraße 10
67059 Ludwigshafen
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL)
Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
durch den Dienstleistungserbringer
Die Ausführung entspricht in den Abmessungen und den verwendeten Materialien den eingereichten Antragsunterlagen
Von den angezeigten Angaben wie beispielsweise Material und Abmessungen wurde aus folgenden Gründen abgewichen
Bei erheblichen Abweichungen bzw. bei der Wahl einer alternativen Gründung werden die sicherheitsrelevanten Daten neu eingereicht.
Übereinstimmungserklärung
Abgesendet von: (Dienstleistungserbringer)
Vorname(n) bzw. Ansprechpartner
Unterschrift des Dienstleistungserbringers
Tel: 0621 504-3391/-3372/-3353
Grünflächen und Friedhöfe
Bliesstraße 10
67059 Ludwigshafen
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL)
Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
durch den Dienstleistungserbringer
Die Planung und Dimensionierung der oben angeführten Grabanlage entspricht den Vorgaben der gültigen Friedhofssatzung und der in der Satzung vorgegebenen TA Grabmal
Die Vorgaben der Friedhofssatzung bzw. der TA Grabmal konnten nicht eingehalten werden. Nachfolgend aufgelistete Gründe führten zu dieser Abweichung:
Die Planung der oben aufgeführten Grabanlage entspricht den Vorgaben der Friedhofssatzung. Eine Dimensionierung der Gründungstechnik entsprechend den Bemessungstabellen der TA Grabmal war nicht möglich. Die Dimensionierung der Gründung erfolgte gemäß VSG 4.7 nach den anerkannten Regeln der Baukunst. Eine statische Berechnung ist dieser Erklärung beigefügt.