Antragsformular nur für Personen unter 18 Jahren notwendig!
Die Ausweisbehörde übernimmt keine Gewähr für die Einreisebestimmungen anderer Länder!
Von der Behörde auszufüllen:
Es wurden folgende Dokumente vorgelegt:
Zentrales Bürgerbüro Bismarckstraße
Antragsteller/in
Unterschrift abholende Person
Hiermit erklären wir unser Einverständnis für die Ausstellung eines Reisepasses für unser Kind:
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Bürgerbüro
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen
Unterschrift der ersten sorgeberechtigten Person
Unterschrift der zweiten sorgeberechtigten Person
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet
Zur Beantragung muss das Kind persönlich anwesend sein.
Bei der Beantragung eines Reisepasses einer Person unter 18 Jahren werden die Unterschriften und Ausweisdokumente von beiden sorgeberechtigten Elternteilen benötigt.
Bei Alleinerziehenden ist das rechtsgültige Sorgerechtsurteil bzw. bei Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, eine Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben worden ist, vorzulegen.
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass, bei Erstbeantragung Kinderreisepass oder Abstammungsurkunde im Original mitbringen
- für Personen unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- für Personen über 24 Jahren: 70,00 EUR