Stadt Ludwigshafen am Rhein
Öffentliche Ordnung
Bismarckstraße 23
67059 Ludwigshafen
Nachname / Firma / sonst. Veranstalter*in
Vorname
Straße
PLZ
Wohnort
Telefon (Festnetz / Mobil)
Fax
E-Mail
Veranstalter*in / Antragsteller*in
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Vertretungsberechtigte Person /
Veranstaltungsleiter*in (Verantwortliche*r während der Veranstaltung)
Abgesendet von:
Familienname*
Vorname(n)*
Straße*
PLZ*
Telefon
Haus-Nr.*
Ort*
E-Mail
Fax: 0621 504-3932
Servicecenter: 115
Hausnummer
Ort
Unterschrift
Datum
Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung nach § 11 Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) / § 69 Gewerbeordnung (GewO)
Art der Veranstaltung
Ort und Zeit der Veranstaltung
Anschrift, Ort der Veranstaltung
Veranstaltungszeitraum
Öffnungszeiten der Veranstaltung
Aufbauzeit und Abbauzeit
Angaben zur Veranstaltung
Bezeichnung / Name der Veranstaltung
Häufigkeit der Veranstaltung
Art der Ware bzw. der Dienstleistung
Vertriebsart:
Gegenstand / Zweck der Veranstaltung
Eintrittsgelder für Besucher:
Platzgeld:
Besucherkreis:
Sonstiges
Anlagen / Antragsunterlagen
Nachweise nicht älter als 3 Monate
Bei erstmaligem Antrag zusätzlich
Vertretungsberechtige Person / Veranstaltungsleiter*in Telefon (Mobil)
Absenderdaten übernehmen
Messe (§ 2 LMAMG)
Drucken
Großmarkt (§ 4 LMAMG)
Spezialmarkt (§ 6 Abs. 1 LMAMG)
Jahrmarkt (§ 7 LMAMG)
Weihnachtsmarkt (§ 12 Abs. 6 LMAMG)
Ausstellung (§ 3 LMAMG)
Wochenmarkt (§ 5 LMAMG)
Zwischenspeichern
Privilegierter Spezialmarkt (§ 6 Abs. 2 LMAMG)
Floh- und Trödelmarkt (§ 8 LMAMG)
Volksfest (§ 60b GewO)
einmalig
erstmalig
regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend
regelmäßige Durchführung auf Dauer
Vertrieb / Feilbieten
Waren aller Art
Informationen zum Zweck der Absatzförderung
Ausstellen von:
bestimmte Waren
bestimmten Dienstleistungen
eines
mehrer
Wirtschaftszweige
Wirtschaftsgebiete
überwiegend nach Muster
überwiegend nach Katalog
Handverkauf
wird nicht erhoben
beträgt:
wird nicht erhoben
beträgt:
gewerbliche Wiederverkäufer, Verbraucher oder Großabnehmer*innen
Fachbesucher
Verbraucher
Endverbraucher
Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5 BZRG)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO) zur Vorlage einer Behörde
vorläufiges Ausstellerverzeichnis mit Aufstellung über das Warenangebot und Leistungsangebot jedes gewerblichen Anbieters
Kopie Mietvertrag
Teilnahmebedingungen (Flyer, Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Kopie Lageplan (Hallenplan) mit Nachweis über ausreichend Parkraum (ggf. angemietet)
Nachweis über die gewerbliche Haftpflichtversicherung
Auszug aus dem Handelsregister / Vereinsregister (ggf.)
Kopie Gewerbeanmeldung
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (der Firma am Niederlassungsort, und des Geschäftsführers am Wohnort)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeindeverwaltung Finanzkasse (der Firma am Niederlassungsort, und des Geschäftsführers am Wohnort)