Zur Beantragung einer Einladung/Verpflichtungserklärung werden folgende Unterlagen benötigt:
1. gültiges Ausweisdokument (von dt. Staatsangehörigen: Bundespersonalausweis oder Reisepass, von ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass und Aufenthaltstitel)
2. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit:
- bei unselbständiger Tätigkeit durch eine aktuelle Arbeitsbescheinigung (Original, nicht älter als 14 Tage, Arbeitsvertrag ist nicht vorzulegen) und die 3 letzten Lohnabrechnungen in Kopie (auch vom Ehegatten)
- bei Selbstständigen oder freiberuflich tätigen Personen durch Vorlage einer Bescheinigung des Steuerberaters über den durchschnittlichen monatlichen Reingewinn/ das durchschnittliche Nettomonatseinkommen der letzten sechs Monate. (Formular: Einkommensbescheinigung für Selbstständige) und die Gewerbeanmeldung.
- bei Rentnern: Rentenbescheid(e) in Kopie
Gebühr: 29 Euro
Weiter benötigen wir von Ihrem Gast/Ihren Gästen
- die genauen Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Nr. des Nationalpasses, Adresse im Heimatland)
Diese oben angeführten Unterlagen bringen Sie bitte mit dem ausgefüllten Bogen zur Beantragung der Einladung/Verpflicht-ungserklärung bei Ihrer Vorsprache mit.
Wichtiger Hinweis!
Die in der Einladung angeführte beabsichtigte Aufenthaltsdauer Ihres Besuchers/Ihrer Besucherin in Deutschland ist für die zuständige deutsche Auslandsvertretung nicht bindend. Die Festlegung der Gültigkeitsdauer des Visums steht im Ermessen der Auslandsvertretung.
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 14 - 18 Uhr (nur für Berufstätige, Schüler und Studenten)
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.